Kreisbrandmeister Meißen

Der Kreisbrandmeister und seine Stellvertreter unterstützen den Landrat des Landkreises Meißen bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren.
Diese Aufsichtsfunktion des Landrates bezieht sich auf die Verpflichtung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Das beinhaltet unter anderem folgende Teilbereiche.

  • Stärke und Gliederung der Feuerwehren
  • Aus- und Fortbildung
  • Ausstattung und Ausrüstung
  • Ordnungsmäßigkeit der Gebäude, Fahrzeuge und Geräte
  • Vorhaltung einer angemessenen Löschwasserversorgung
  • Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften

Kontakt

Postanschrift

Landratsamt Meißen
Herrmannstraße 30-34
01558 Großenhain

Kreisbrandmeister
Herr Nestler
Telefon:   03522 303 1006
Telefax:   03522 303 1200