Stadtverwaltung Großenhain

Die gesetzliche Grundlage für die Aufgaben der Gemeinde beim Brandschutz bildet das Sächsische Brand-, Rettungsdienst und Katastrophenschutzgesetz.

Die Stadtverwaltung Großenhain ist die sogenannte örtliche Brandschutzbehörde und ist sachlich u. a. zuständig für.

1. Die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan und die Ausstattung mit den erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen.

Beispiel: PKW-Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person in Bauda

-> Aufgrund von gesetzlichen Regelungen muss die Feuerwehr mit einer bestimmten Anzahl und Technik am Einsatzort sein. Die Stadtverwaltung Großenhain hat dafür Sorge zu tragen, dass ihre Feuerwehren über die notwendige Ausrüstungen verfügen und die eingeklemmte Person umgehend gerettet wird.

2. Die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren.

Beispiel: Die Feuerwehr Zabeltitz-Treugeböhla benötigt ein neues Einsatzfahrzeug.

-> Die Stadtverwaltung Großenhain prüft die Ausbildungen in den Ortsfeuerwehren und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Einsatzkräfte entsprechend ausgebildet werden, z. B. Standortausbildung in der Ortsfeuerwehr oder Ausbildung an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Narth.

3. Sicherstellung der Alarmierung der öffentlichen Feuerwehr.

Beispiel: Auf der B101 zwischen Stroga und Skaup kommt es zu einem LKW-Brand.

-> Die Stadtverwaltung Großenhain hat die Alarmierung der Feuerwehr in Skaup und Großenhain sicherzustellen, z. B. über Sirenen oder Pranger (Piepser).

4. Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden ausreichenden Löschwasserversorgung.

Beispiel: In Strauch entsteht eine neue Wohnbausiedlung

-> Um ausreichend Löschwasser in der Wohnbausiedlung bei einen möglichen Brandeinsatz sicherzustellen, hat die Stadtverwaltung Großenhain die Aufgabe ein Löschwasserkonzept aufzustellen.

5. Aufstellung, Fortschreibung und, soweit erforderlich, Abstimmung von Alarm- und Ausrückordnungen
sowie Einsatzplänen.

Beispiel: Auf der Ortsverbindungsstraße Skassa und Wildenhain kommt es zu einem Gefahrgutunfall.

-> Damit die notwendigen Feuerwehren schnellstmöglich mit ihrer Einsatztechnik zum Unglücksort kommen, muss die Stadtverwaltung Großenhain eine Ausrückeordnung für verschiedene Einsatzstichworte definieren. Das heißt, welche Feuerwehren kommen hier zum Einsatz, z. B. auch überörtliche Einsatzkräfte (aus Nünchritz).

6. rechtzeitige Erteilung notwendiger Auskünfte und Übergabe der notwendigen Einsatzunterlagen an die
Leitstellen.

Beispiel: Auf dem Industriegebiet in Großenhain kommt es zu einem Großbrand mit Austritt von giftigen
             Dämpfen

-> In Zusammenarbeit zwischen dem Feuerwehr-Einsatzleiter, der Polizei, der Stadtverwaltung Großenhain und dem Umweltamt wird die Bevölkerung zu Schutzmaßnahmen informiert, z. B. Fenster geschlossen halten.

7. Förderung der Brandschutzerziehung.

Beispiel: Die Kindertagesstätte Pfiffikus in Großenhain plant eine Alarmübung mit anschließender
                 Brandschutzerziehungsstunde

-> Die Stadtverwaltung Großenhain erhält von der Einrichtung die Information zu der Übung. Die Feuerwehr in Großenhain begleitet diese Übung und führt mit den Kindern eine Brandschutzerziehung durch, z. B. wann wird die Notrufnummer gewählt und wie muss man sich bei einem Feuer im Raum verhalten.

Ansicht der Stadt Großenhain

Postanschrift

Stadtverwaltung Großenhain
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain
Telefon: 03522 3040

Geschäftsbereich Stadtkultur und Ordnung (Feuerwehr)

Telefon:03522 304125
Telefax:03522 30429125