Wissenswertes für Arbeitgeber

Engagement

In Deutschland gibt es rund 24.500 Freiwillige Feuerwehren. Ihnen gehören über eine Million Frauen und Männer an.

Durchschnittlich werden diese jede halbe Minute zu einem Brand- oder Hilfeleistungseinsatz alarmiert.



In vielen Kommunen und Städten existieren diese Freiwilligen Feuerwehren, die mit ausschließlich ehrenamtlichen
Kräften zu jedem Verkehrsunfall, Gebäude- oder Wohnungsbrand, aber auch zu jedem Mülltonnenbrand oder sonstigen Hilfeleistungen wie beispielsweise Ölspuren oder Unterstützung des Rettungsdienstes ausrücken. Durch verschiedene Wetterextremen konzentrieren sich auch die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren auf den Katastrophenschutz.

Ein Arbeitgeber hat in erster Linie die Belange seines Betriebes vor Augen. Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr will seiner gesetzlichen Pflicht folgen, an Einsätzen und Lehrgängen teilzunehmen. Dies führt häufig zu Interessenkonflikten. Ein Betrieb hat Aufträge abzuarbeiten und Kunden zu betreuen und kann nicht immer das – wenn auch nur vorrübergehende – Fehlen eines Angestellten verkraften.

Durch die angesprochenen Aufgaben an die Freiwilligen Feuerwehren ist es notwendig, dass alle Einsatzkräfte über fundiertes Wissen zu den verschiedenen Themen verfügen. Dieses Wissen wird durch gezielte Lehrgänge vermittelt die am Standort der Ortsfeuerwehr, einem Feuerwehrstandort im Landkreis Meißen bis hin zur Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt durchgeführt werden. Nicht alle Lehrgänge finden an den freien Tagen oder an den Wochenenden für unsere Kameradinnen und Kameraden statt. Umso wichtiger wird auch hier das Engagement jedes Arbeitgebers unserer Mitglieder, da auch besonders die Einsätze an verschiedenen Tageszeiten möglich sind.

Jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist stets bemüht, dass dieses Ehrenamt möglichst keine Beeinflussung auf sein Arbeitsverhältnis hat. Für eine notwendige Arbeitsfreistellung ist in dem Sächsischen Brand-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz vereinbart, dass das Unternehmen für die ausfallende Arbeitsleistung des Mitarbeiters über die Kommune entschädigt wird.

Gesetzlicher Aspekt

Für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gelten – anders als bei anderen Ehrenämtern – besondere Regeln, weil sie eine wichtige Grundversorgung für die Allgemeinheit sicherstellen.

Im Sächsischen Brand-, Rettungsdienst und Katastrophenschutz- gesetz (SächsBRKG) sind u. a. die Pflichten an die Feuerwehren, Rettungsdienst und Katastrophenschutz festgelegt.
Auch hier sind u.a. die Punkte zum Verdienstausfall und zur Arbeitsfreistellung gesetzlich festgelegt.

Auszug Paragraph 61 SächsBRKG - Freistellung

(2) Den ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und Helfern im Katastrophenschutz dürfen aus dem Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr oder im Katastrophenschutz keine Nachteile im Arbeits- und Dienstverhältnis erwachsen.


Insbesondere ist eine Kündigung oder Entlassung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis sowie jede sonstige berufliche Benachteiligung aus Anlass ihrer Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr oder im Katastrophenschutz unzulässig.

(3) Nehmen aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und Helfer im Katastrophenschutz während der Arbeits- und Dienstzeit an Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungen teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für einen notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freizustellen; für Angehörige des öffentlichen Dienstes gilt jedoch nur, sofern nicht übergeordnete öffentliche Interessen einer Freistellung entgegenstehen. 
Ihre Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgänge haben sie dem Arbeitgeber oder Dienstherren rechtzeitig mitzuteilen.

Auszug Paragraph 62 SächsBRKG - Lohnfortzahlung und Verdienstausfall

(1) Der Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und Helfern im Katastrophenschutz für Zeiten im Sinne von § 61 Abs. 3 Arbeitsentgelt oder Dienstbezüge einschließlich Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die sich ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst oder Katastrophenschutz erhalten hätten. Hierzu zählen aus Lohnfortzahlungen, die nach den gesetzlichen Vorschriften bei einer aufgrund des Feuerwehrdienstes oder Katastrophenschutzes bedingten Arbeitsunfähigkeit weitergewährt werden.
Dem privaten Arbeitgeber wird der Betrag auf Antrag erstattet von den

1. Gemeinden für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren,
2. Trägern der Katastrophenschutzeinheiten für die Helfer im Katastrophenschutz.

 

Vorteile für die Arbeitgeber

Wesentliche Vorteile für die Arbeitgeber sind nicht nur folgende

1. Feuerwehrmitglieder können sich auch im eigenen Betrieb aufgrund ihrer Ausbildung und Fachkenntnisse im vorbeugenden wie auch im abwehrenden Brandschutz einbringen, sei es beispielsweise bei der Unterrichtung von Kolleginnen und Kollegen über das Verhalten im Brandfall oder den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

2. Durch die laufende Aus- und Weiterbildung qualifiziert sich ein Feuerwehrmitglied nicht nur für den Feuerwehrdienst. Oftmals machen sich die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse auch in anderen
Bereichen, wie zum Beispiel auch am Arbeitsplatz (Ersthelfer), bezahlt.

3. Sollte es in Ihrem Betrieb zu einem Einsatz der Feuerwehr kommen, leistet ein Feuerwehrmitglied innerhalb der Belegschaft wertvolle Dienste. Denn er kennt die Vorgehensweise und Taktik der Feuerwehr wie auch die Gegebenheiten des Betriebes und kann somit unter Umständen den Einsatzerfolg begünstigen.

4. Wichtige Grundsätze im Feuerwehrdienst sind Kooperation und Teamfähigkeit. Diese Eigenschaften werden heutzutage auch im Berufsleben geschätzt.

5. Feuerwehrmitglieder nehmen in der Regel weitere Funktionen und Verantwortungen wahr. Dies schult die organisatorischen Fähigkeiten. Ebenso wird auch bei der Feuerwehr von Führungskräften ein zielführender Umgang mit Untergebenden abverlangt.
Auf diese Aufgaben werden angehende Führungskräfte wie beispielsweise Gruppen- und Zugführer oder Ausbilder entsprechend vorbereitet.
Bei verschiedenen Lehrgängen nimmt insbesondere der pädagogische Bereich, Führungsstil und Ausbildungstechniken einen wichtigen Stellenwert ein. Diese erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten können sich auch im Berufsleben widerspiegeln und machen Ihre/n Angestellte/n wertvoller für den eigenen Betrieb.

6. Grundsätzlich hat es immer einen positiven Einfluss auf das Image eines Betriebes, wenn die Feuerwehrmitglieder bei Ihrem Engagement für die öffentliche Sicherheit unterstützt.