Leben retten - Rettungsgasse bilden

Nach einem Unfall entsteht immer ein Stau. Bleiben die Rettungs- oder Polizeikräfte auf dem Weg zum Ort des Geschehens im Rückstau stecken, kann es für Unfallopfer gefährlich werden. Denn jetzt zählt jede Sekunde. Stockt der Verkehr auf mehrspurigen Autobahnen oder Außerortsstraßen, muss nach § 11 Abs. 2 StVO eine Rettungsgasse gebildet werden. Das lernt jeder Autofahrer in der Fahrschule.

Nur beim Wie sind viele Fahrer unsicher. Hier wollen wir Ihnen helfen. Es gilt, sich eine Faustregel zu merken: Die Rettungsgasse wird immer zwischen der Spur ganz links und der rechten Spur daneben gebildet. Wichtig ist: Vorausschauend fahren, genug Platz zum Vordermann lassen und das Auto parallel zum Verkehr ausrichten.

Nützliche Tipps zur Rettungsgasse und dem richtigen Verhalten

Was sagt die Rechtssprechung dazu?

Straßenverkehrsordnung (StVO) zu Paragraf 11 - besondere Verkehrslagen

Auszug des § 11 StVO "besondere Verkehrslagen"

 

Bußgeldkatalog bei Missachtung des Paragraf 11 (StVO) - besondere Verkehrslagen

Auszug Bußgeldkatalog zu § 11 StVO

 

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